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Partnervertrag der LSSG Lotto System Spiel Gemeinschaft 1.) Dieser Vertrag regelt die Beziehungen zwischen Computer Information Services GmbH als Betreiber von www.lssg.de, für derhin Betreiber genannt, und dem Vertriebspartner. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Vertriebspartners für das Partnerprogramm des Betreibers und durch die Annahme derselben durch den Betreiber zustande. Der Betreiber kann Anmeldungen ohne Begründung innerhalb 14 Tagen nach Anmeldung ablehnen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 2.) Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von Kunden und Vertriebspartnern durch den Vertriebspartner an den Betreiber im Rahmen des Partnerprogramms von www.lssg.de. Die Lotto System Spiel Gemeinschaft bietet ihren Kunden die Vermittlung der Teilnahme an Lotto-Spielgemeinschaften. Dieser Vertrag betrifft hinsichtlich der Verprovisionierung ausschließlich die Vermittlung von Kunden durch den Vertriebspartner an den Betreiber. 3.) Vertriebspartner kann nur werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Vertriebspartner ist Handelsvertreter im Nebenberuf nach §92b HGB. Entsprechend finden die §89, §89b und §87a HGB keine Anwendung. Der Vertriebspartner hat nach §14 der Gewerbeordnung sein Gewerbe selbst anzuzeigen und ist für seine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten selbst verantwortlich. Der Nachweis über die erfolgte oder eine schon bestehende Gewerbeanmeldung kann durch den Betreiber vom Vertriebspartner angefordert werden. Soweit der Vertriebspartner umsatzsteuerpflichtig ist, ist hierüber dem Betreiber auf Verlangen ein Nachweis zu übermitteln. Dem Vertriebspartner ist es gänzlich freigestellt, die Art und den Umfang seiner Tätigkeit für den Betreiber zu bestimmen, soweit dieser Vertrag nichts anderes regelt. Der Vertriebspartner ist nicht weisungsgebunden. Der Vertriebspartner erhält Provisionen nach Maßgabe der Provisionsbestimmungen dieses Vertrages. Von diesen Provisionen hat der Vertriebspartner seine Kosten in vollem Umfange zu tragen. Weitergehende Ansprüche an den Betreiber hat der Vertriebspartner nicht. 4.) Der Betreiber übernimmt für den Vertriebspartner sämtliche administrativen Aufgaben, die sich aus der Vermittlung von Kunden und Vertriebspartnern durch den Vertriebspartner an den Betreiber ergeben. Hierzu gehören u.a die Bestellabwicklung, das Inkasso bei den Kunden sowie die Provisionsabrechnung mit durch den Vertriebspartner geworbenen Vertriebspartnern, aus deren Tätigkeit der Vertriebspartner eine indirekte Provision bezieht. Ebenso wird die gesamte fortlaufende Betreuung der Kunden durch den Betreiber geleistet. 5.) Die Teilnahme an der Basisversion des Partnerprogramms des Betreibers ist für den Vertriebspartner kostenfrei. Die Teilnahme an erweiterten Fuktionen des Partnerprogramms ist für den Vertriebspartner gegen Entrichtung einer Lizenzgebühr möglich. 6.) Dem Vertriebspartner stehen ausschließlich Provisionen für die Vermittlung von Produktverkäufen zu. Für die Vermittlung weiterer Vertriebspartner erhält er keine Provisionen. Produkt im Rahmen dieses Vertrages ist die Vermittlung von Kunden, die an Lotto-Spielgemeinschaften des Betreibers teilnehmen. Der Vertriebspartner erhält Provisionen nach Maßgabe der Provisionstabelle(n), die auf www.lssg.de jeweils angezeigt werden. Inländische umsatzsteuerpflichtige Vertriebspartner erhalten die Provisionen zuzüglich der USt. nach dem jeweils gültigen Satz. Die Provision steht dem Vertriebspartner dann zu, wenn die Zahlung für das Produkt durch den Kunden in voller Höhe geleistet wurde und die jeweils gültige gesetzliche Widerrufsfrist verstrichen ist. Der Vertriebspartner erhält Folgeprovisionen solange das Mitspiel des Kunden andauert. Dem Vertriebspartner werden nur die Vermittlungen zugerechnet, die über den durch den Betreiber dem Vertriebspartner zur Verfügung gestellten Werbelink zustandegekommen sind. Für indirekte Provisionen gilt dies entsprechend für die Werbelinks der Untervermittler. Der Betreiber stellt dem Vertriebspartner online die Möglichkeit zur Verfügung, sich über geworbene Kunden und Vertriebspartner sowie Provisionsansprüche im Rahmen der Datenschtzbestimmungen und bei Wahrung des Spielgeheimnisses zu informieren. Provisionsabrechnungen werden nur online zur Verfügung gestellt. Provisionsanspruch besteht nur, solange die Vertriebspartnerschaft des Vertriebspartners besteht. 7.) Provisionen werden nach Fälligkeit jeweils dem internen Provisionskonto des Vertriebspartners gutgeschrieben. Es erfolgt keine automatische Auszahlung von Provisionen durch den Betreiber, sondern Provisionen müssen durch den Vertriebspartner jeweils angefordert werden. Dies ist jederzeit möglich, soweit ein Provisionsguthaben besteht und der Mindestauszahlungsbetrag erreicht ist. Der Betreiber erhebt bei jeder Provisionsauszahlung eine Verwaltungsgebühr. Provisionen werden dem Vertriebspartner ohne zusätzliche Gebühren durch den Betreiber auf Bankkonten überwiesen, soweit es sich um Inlandskonten handelt oder um Konten in Ländern, in denen eine sogenannte Europa-Überweisung möglich ist. In allen anderen Fällen werden die tatsächlichen Transaktionskosten zusätzlich zur aktuellen Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Provisionszahlungen werden ausschließlich auf eigene Bankkonten des Vertriebspartners überwiesen. Provisinszahlungen können auch auf andere Weise vorgenommen werden, wobei hierauf kein Anspruch des vertriebspartners besteht. Nach einer Kündigung dieses Vertrages durch eine der beiden Parteien erlischt der Provisionsanspruch des Vertriebspartners mit Ablauf des Tages, zu dem die Kündigung ausgesprochen wurde. 8.) Der Vertriebspartner ist damit einverstanden, daß seine Daten, insbesondere Vorname, Name, Adresse, E-Mail-Adresse seiner Upline zur Verfügung stehen und ebenfalls im Impressum der Werbeseite, die dem Vertriebspartner durch den Betreiber zur Verfügung gestellt wird, (teilweise) veröffentlicht werden. 9.) Der Vertriebspartner ist verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen vollständig zu beachten. Die im internen Bereich dem Vertriebspartner zur Verfügung gestellten Daten müssen durch den Vertriebspartner vertraulich behandelt werden und dürfen unter keinen Umständen an Dritte übermittelt werden. Der Vertriebspartner ist insbesondere zur strikten Wahrung des Spielgeheimnisses verpflichtet. Ein Verstoß dagegen führt in jedem Falle zu einer fristlosen Kündigung dieses Vertrages durch den Betreiber. 10.) Der Betreiber ist bemüht, eine größtmögliche technische Verfügbarkeit von www.lssg.de zu gewährleisten. Es besteht jedoch kein Anspruch des Vertriebspartners auf 100%ige Verfügbarkeit. Der Betreiber haftet nicht für Störungen und Ausfälle des Hostservers. 11.) Der Betreiber hat das Recht, das Provisionssystems und die Provisionshöhe jederzeit zu ändern, ohne daß es der Zustimmung des Vertriebspartners bedarf. Die Änderungen werden in diesem Falle mit der nächsten Provisionsgutschrift an den Vertriebspartner oder zu einem anderen durch den Betreiber mitgeteilten Termin wirksam. 12.) Die Kommunikation zwischen Vertriebspartner und Betreiber erfolgt in der Regel per Email. Es liegt daher in der Verantwortung des Vertriebspartners, ein Email-Konto zu nutzen, das eine jederzeitige reibungslose Kommunikation erlaubt. 13.) Dieser Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung muß schriftlich per Post oder Fax erfolgen. Im Falle einer unterjährigen Kündigung durch den Vertriebspartner erfolgt keine Rückvergütung der Lizenzgebühr, soweit der Vertriebspartner an der Premiumversion des Partnerprogramms teilgenommen hat, pro rata temporis. Der Betreiber verzichtet auf das Recht der ordentliche Kündigung, solange sich der Vertriebspartner vertragskonform verhält. Fällt ein Vertriebspartner in Konkurs, wird über ihn ein Nachlassverfahren eröffnet, wird er fruchtlos gepfändet oder ergibt sich seine Zahlungsunfähigkeit auf andere Weise, so kann dies zu einer Kündigung dieses Vertrages durch den Betreiber führen. 14.) Eine fristlose Kündigung ist für beide Parteien bei gravierenden Verstößen gegen diesen Vertrag möglich. Der Provisionsanspruch des Vertriebspartners endet dadurch mit sofortiger Wirkung. Gravierende Verstöße gegen diesen Vertrag sind für den Betreiber insbesondere Spam, unlautere Werbeaussagen, d.h. Werbeaussagen, die nicht durch Inhalte des Betreibers auf www.lssg.de gedeckt sind, übertriebene Verdienstversprechen gegenüber möglichen Vertriebspartnern, insbesondere auch Behauptungen über garantierte Verdienste, der Versuch der Manipulation des Provisionskontos durch den Vertriebspartner, der Versuch der Manipulation der Werbelinks anderer Vertriebspartner, die Weitergabe der Daten von Vertriebspartnern oder Kunden an Dritte, Verstöße gegen das Spielgeheimnis, die mehrmalige Anmeldung als Vertriebspartner, insbesondere unter Angabe fiktiver Daten, in Reihe. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. 15.) Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Bonn vereinbart. 16.) Salvatorische Klausel: Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit dieses Vertrages insgesamt nicht. Die unwirksamen Bestimmungen sind vielmehr durch wirksame zu ersetzen, die den mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit als möglich verwirklichen. |