Partnervertrag der LSSG Lotto System
Spiel Gemeinschaft
1.) Dieser Vertrag regelt die Beziehungen zwischen
Computer Information Services GmbH als Betreiber von www.lssg.de, für derhin
Betreiber genannt, und dem Vertriebspartner.
Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des
Vertriebspartners für das Partnerprogramm des Betreibers und durch die Annahme
derselben durch den Betreiber zustande. Der Betreiber kann Anmeldungen ohne Begründung
innerhalb 14 Tagen nach Anmeldung ablehnen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte
Zeit abgeschlossen.
2.) Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von
Kunden und Vertriebspartnern durch den Vertriebspartner an den Betreiber im
Rahmen des Partnerprogramms von www.lssg.de. Die Lotto System Spiel Gemeinschaft
bietet ihren Kunden die Vermittlung der Teilnahme an
Lotto-Spielgemeinschaften. Dieser Vertrag betrifft hinsichtlich der
Verprovisionierung ausschließlich die Vermittlung von Kunden durch den
Vertriebspartner an den Betreiber.
3.)
Vertriebspartner kann nur werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der
Vertriebspartner ist Handelsvertreter im Nebenberuf nach §92b HGB. Entsprechend
finden die §89, §89b und §87a HGB keine Anwendung. Der Vertriebspartner hat
nach §14 der Gewerbeordnung sein Gewerbe selbst anzuzeigen und ist für seine
steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten selbst
verantwortlich. Der Nachweis über die erfolgte oder eine schon bestehende
Gewerbeanmeldung kann durch den Betreiber vom Vertriebspartner angefordert
werden. Soweit der Vertriebspartner umsatzsteuerpflichtig ist, ist hierüber dem
Betreiber auf Verlangen ein Nachweis zu übermitteln.
Dem
Vertriebspartner ist es gänzlich freigestellt, die Art und den Umfang seiner Tätigkeit
für den Betreiber zu bestimmen, soweit dieser Vertrag nichts anderes regelt.
Der Vertriebspartner ist nicht weisungsgebunden. Der Vertriebspartner erhält
Provisionen nach Maßgabe der Provisionsbestimmungen dieses Vertrages. Von
diesen Provisionen hat der Vertriebspartner seine Kosten in vollem Umfange zu
tragen. Weitergehende Ansprüche an den Betreiber hat der Vertriebspartner
nicht.
4.) Der Betreiber übernimmt für den Vertriebspartner
sämtliche administrativen Aufgaben, die sich aus der Vermittlung von Kunden und
Vertriebspartnern durch den Vertriebspartner an den Betreiber ergeben. Hierzu
gehören u.a die Bestellabwicklung, das Inkasso bei den Kunden sowie die
Provisionsabrechnung mit durch den Vertriebspartner geworbenen
Vertriebspartnern, aus deren Tätigkeit der Vertriebspartner eine indirekte
Provision bezieht. Ebenso wird die gesamte fortlaufende Betreuung der Kunden
durch den Betreiber geleistet.
5.) Die
Teilnahme an der Basisversion des Partnerprogramms des Betreibers ist für den
Vertriebspartner kostenfrei. Die Teilnahme an erweiterten Fuktionen des
Partnerprogramms ist für den Vertriebspartner gegen Entrichtung
einer Lizenzgebühr möglich.
6.) Dem Vertriebspartner stehen ausschließlich
Provisionen für die Vermittlung von Produktverkäufen zu. Für die Vermittlung
weiterer Vertriebspartner erhält er keine Provisionen.
Produkt im Rahmen dieses Vertrages ist die Vermittlung von Kunden, die an
Lotto-Spielgemeinschaften des Betreibers teilnehmen.
Der Vertriebspartner erhält Provisionen nach Maßgabe
der Provisionstabelle(n), die auf www.lssg.de
jeweils angezeigt werden. Inländische umsatzsteuerpflichtige Vertriebspartner
erhalten die Provisionen zuzüglich der USt. nach dem jeweils gültigen Satz.
Die Provision
steht dem Vertriebspartner dann zu, wenn die Zahlung für das Produkt durch den
Kunden in voller Höhe geleistet wurde und die jeweils gültige gesetzliche
Widerrufsfrist verstrichen ist. Der Vertriebspartner erhält Folgeprovisionen
solange das Mitspiel des Kunden andauert. Dem Vertriebspartner werden nur die
Vermittlungen zugerechnet, die über den durch den Betreiber dem
Vertriebspartner zur Verfügung gestellten Werbelink zustandegekommen sind. Für
indirekte Provisionen gilt dies entsprechend für die Werbelinks der
Untervermittler. Der Betreiber stellt dem Vertriebspartner online die Möglichkeit
zur Verfügung, sich über geworbene Kunden und Vertriebspartner sowie
Provisionsansprüche im Rahmen der Datenschtzbestimmungen und bei Wahrung des
Spielgeheimnisses zu informieren. Provisionsabrechnungen werden nur online zur
Verfügung gestellt. Provisionsanspruch besteht nur, solange die
Vertriebspartnerschaft des Vertriebspartners besteht.
7.)
Provisionen werden nach Fälligkeit jeweils dem internen Provisionskonto des
Vertriebspartners gutgeschrieben. Es erfolgt keine automatische Auszahlung von
Provisionen durch den Betreiber, sondern Provisionen müssen durch den
Vertriebspartner jeweils angefordert werden. Dies ist jederzeit möglich, soweit
ein Provisionsguthaben besteht und der Mindestauszahlungsbetrag erreicht ist.
Der Betreiber erhebt bei jeder Provisionsauszahlung eine Verwaltungsgebühr.
Provisionen
werden dem Vertriebspartner ohne zusätzliche Gebühren durch den Betreiber auf
Bankkonten überwiesen, soweit es sich um Inlandskonten handelt oder um Konten
in Ländern, in denen eine sogenannte Europa-Überweisung möglich ist. In allen
anderen Fällen werden die tatsächlichen Transaktionskosten zusätzlich zur
aktuellen Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Provisionszahlungen werden
ausschließlich auf eigene Bankkonten des Vertriebspartners überwiesen.
Provisinszahlungen können auch auf andere Weise vorgenommen werden, wobei
hierauf kein Anspruch des vertriebspartners besteht.
Nach einer Kündigung dieses Vertrages durch eine der
beiden Parteien erlischt der Provisionsanspruch des Vertriebspartners mit Ablauf
des Tages, zu dem die Kündigung ausgesprochen wurde.
8.) Der Vertriebspartner ist damit einverstanden, daß
seine Daten, insbesondere Vorname, Name, Adresse, E-Mail-Adresse seiner Upline
zur Verfügung stehen und ebenfalls im Impressum der Werbeseite, die dem
Vertriebspartner durch den Betreiber zur Verfügung gestellt wird, (teilweise)
veröffentlicht werden.
9.) Der Vertriebspartner ist verpflichtet, die
Datenschutzbestimmungen vollständig zu beachten. Die im internen Bereich dem
Vertriebspartner zur Verfügung gestellten Daten müssen durch den
Vertriebspartner vertraulich behandelt werden und dürfen unter keinen Umständen
an Dritte übermittelt werden. Der Vertriebspartner ist insbesondere zur
strikten Wahrung des Spielgeheimnisses verpflichtet. Ein Verstoß dagegen führt
in jedem Falle zu einer fristlosen Kündigung dieses Vertrages durch den
Betreiber.
10.) Der Betreiber ist bemüht, eine größtmögliche
technische Verfügbarkeit von www.lssg.de zu gewährleisten. Es besteht jedoch
kein Anspruch des Vertriebspartners auf 100%ige Verfügbarkeit. Der Betreiber
haftet nicht für Störungen und Ausfälle des Hostservers.
11.) Der Betreiber hat das Recht, das
Provisionssystems und die Provisionshöhe jederzeit zu ändern, ohne daß es der
Zustimmung des Vertriebspartners bedarf. Die Änderungen werden in diesem Falle
mit der nächsten Provisionsgutschrift an den Vertriebspartner oder zu einem
anderen durch den Betreiber mitgeteilten Termin wirksam.
12.) Die
Kommunikation zwischen Vertriebspartner und Betreiber erfolgt in der Regel per
Email. Es liegt daher in der Verantwortung des Vertriebspartners, ein
Email-Konto zu nutzen, das eine jederzeitige reibungslose Kommunikation erlaubt.
13.) Dieser
Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Die Kündigung muß schriftlich per Post oder Fax erfolgen. Im Falle einer
unterjährigen Kündigung durch den Vertriebspartner erfolgt keine Rückvergütung
der Lizenzgebühr, soweit der Vertriebspartner an der Premiumversion des
Partnerprogramms teilgenommen hat, pro rata temporis.
Der Betreiber
verzichtet auf das Recht der ordentliche Kündigung, solange sich der
Vertriebspartner vertragskonform verhält.
Fällt
ein Vertriebspartner in Konkurs, wird über ihn ein Nachlassverfahren eröffnet,
wird er fruchtlos gepfändet oder ergibt sich seine Zahlungsunfähigkeit auf
andere Weise, so kann dies zu einer Kündigung dieses Vertrages durch den
Betreiber führen.
14.) Eine fristlose Kündigung ist für beide Parteien
bei gravierenden Verstößen gegen diesen Vertrag möglich. Der
Provisionsanspruch des Vertriebspartners endet dadurch mit sofortiger Wirkung.
Gravierende Verstöße gegen diesen Vertrag sind für
den Betreiber insbesondere Spam, unlautere Werbeaussagen, d.h. Werbeaussagen,
die nicht durch Inhalte des Betreibers auf www.lssg.de gedeckt sind, übertriebene
Verdienstversprechen gegenüber möglichen Vertriebspartnern, insbesondere auch
Behauptungen über garantierte Verdienste, der Versuch der Manipulation des
Provisionskontos durch den Vertriebspartner, der Versuch der Manipulation der
Werbelinks anderer Vertriebspartner, die Weitergabe der Daten von
Vertriebspartnern oder Kunden an Dritte, Verstöße gegen das Spielgeheimnis,
die mehrmalige Anmeldung als Vertriebspartner, insbesondere unter Angabe
fiktiver Daten, in Reihe. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
15.) Es gilt
deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Bonn vereinbart.
16.)
Salvatorische Klausel: Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtlich unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit dieses Vertrages insgesamt
nicht. Die unwirksamen Bestimmungen sind vielmehr durch wirksame zu ersetzen,
die den mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck
soweit als möglich verwirklichen.
Stand: 10.07.2006
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